Im Rahmen der Vehinderungspflege ist es möglich, zu pflegende Angehörige für die Dauer von bis zu 28 Tagen in den Räumlichkeiten unserer Einrichtung zu versorgen.

Ihr pflegender Angehöriger kann nur Leistungen der Verhinderungspflege in Anspruch nehmen, wenn er Leistungen des Pflegegrads 2 bis 5 erhält und Sie ihn mindestens für eine Dauer von 6 Monaten in seiner Wohnung versorgt und betreut werden.

 

Ergänzend zum Leistungsbetrag für die Verhinderungspflege können bis zu 50 Prozent des Leistungsbetrages der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege genutzt werden. Dies kommt insbesondere den Anspruchsberechtigten zugute, die eine längere Ersatzpflege benötigen.

 

 

Die Abrechnung erfolgt direkt mit der zuständigen Krankenkasse.