Hierbei geht es um die Aktivierung, Begleitung, Beschäftigung und Beaufsichtigung von allen pflegebedürftigen Menschen und die Entlastung der pflegenden Angehörigen.

 

Wir bieten:

- Betreuungsgruppen

- Einzelbetreuung

- Mobilitätshilfen

- Entlastung bei der Haushaltsführung

 

 

 

Den Entlastungsbetrag zahlt die Pflegekasse zusätzlich zu den sonstigen Leistungen der Pflegeversicherung.

Nicht ausgeschöpfte Beträge können innerhalb des Kalenderjahres in die Folgemonate übernommen werden. Am Ende des Kalenderjahres können nicht verbrauchte Beträge in das darauffolgende Halbjahr übertragen werden.

 

Die Tagesbetreuung für Angebote zur Unterstützung im Alltag gemäß §§ 45 a bis c SGB XI i.V.m. der Pflegebetreuungsverordnung wird im Rahmen eines Modellvorhabens durch das Land Sachsen-Anhalt unterstützt.